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Die Organisationsform des Naturparks Hochtaunus
Der Naturpark ist im rechtlichen Sinne ein Zweckverband mit Sitz in Neu-Anspach im Taunus. Mitglieder sind der Hochtaunuskreis, der Lahn-Dill-Kreis, der Landkreis Gießen, der Landkreis Limburg-Weilburg, der Main-Taunus-Kreis, der Wetteraukreis und die Stadt Frankfurt am Main, letztere ohne Gebietsanteil.


Die Organe des Zweckverbands
1. Die Verbandsversammlung
2. Der Verbandsvorstand


Die Verbandsversammlung
Die 30 Mitglieder der Verbandsversammlung werden von den Vertretungskörperschaften der Mitglieder gewählt. Die Verbandsversammlung wählt sich einen Vorsitzenden, der die Sitzungen einberuft und leitet.
Die Verbandsversammlung beschließt über alle wichtigen Angelegenheiten des Verbandes und die ihr durch das KGG zugewiesenen Aufgaben. Sie beschließt insbesondere über folgende Aufgaben, die sie nicht übertragen kann:
1. Aufstellung des Rahmenprogramms und der Entwicklungspläne,
2. den Erlass, die Änderung und Aufhebung der Satzungen,
3. die Änderung und Ergänzung der Verbandssatzung, insbesondere die Aufnahme und das Ausscheiden von Verbandsmitgliedern,
4. die Auflösung des Zweckverbandes,
5. den Erlass der Haushaltssatzung und die Festsetzung des Investitionsprogramms,
6. die Festsetzung der Verbandsumlage,
7. die haushalts und vermögensrechtlichen Entscheidungen im Sinne des § 51 Nr. 5,8,9,15,17,18 HGO


Der Verbandsvorstand
Der Verbandsvorstand besteht aus den jeweiligen Vorsitzenden der Verwaltungsorgane der Verbandsmitglieder oder an deren Stelle aus von einzelnen Verbandsmitgliedern hierzu besonders benannten Vertretern. Verbandsvorsitzender ist das dem Hochtaunuskreis angehörende Vorstandsmitglied. Er leitet die Vorstandssitzungen. Stellvertreter des Verbandsvorsitzenden ist das dem Main-Taunus-Kreis angehörende Vorstandsmitglied.
Der Verbandsvorstand führt die laufenden Verwaltungsangelegenheiten des Zweckverbandes durch, soweit sie nicht nach dem KGG oder der Verbandssatzung der Verbandsversammlung vorbehalten sind.

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